Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wolfsburg, auf der Heinrich-Nordhoff-Straße, FR Westen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 80 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wolfsburg übersandte Formular Anhörung

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