Mit 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in Wolnzach, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1020, km 0,1 außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 110 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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