Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Worms, Nibelungenring / ehem. Einmündung Liebfrauenring, FR Rheinbrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 wurden 77 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Worms übersandte Vordruck Fahrerfeststellung / Anhörung

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