In Frankfurt am Main wurde auf der Rohrbachstr. 3-5, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 18.09.2015 mit 36 km/h um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Messung mit Lasergerät.

Verstoß gegen § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte das Schreiben.

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