Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Castrop-Rauxel, auf der Horststraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Infrarotmessung mit LEIVTEC XV3 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadtverwaltung Castrop-Rauxel übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.