Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Castrop-Rauxel, auf der Horststraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Infrarotmessung mit LEIVTEC XV3 und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadtverwaltung Castrop-Rauxel übersandt.

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