Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burghaun, auf der B 84, vor Einmündung Steinbrecher Straße – im Ortsteil Guben, in Fahrtrichtung Fulda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 40 km/h, 62 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.