Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burghaun, auf der B 84, vor Einmündung Steinbrecher Straße – im Ortsteil Guben, in Fahrtrichtung Fulda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 40 km/h, 62 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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