Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 22,2, in FR Hannover begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor 130 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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