Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetzlar-Dalheim, auf der B 49, Netzknoten 035, km 1,855, Fahrtrichtung Limburg, Ende Schallschutzwand die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 131 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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