In der Gemeinde Selxen, auf der Bundesstraße B 1, im Abs. 55, Stat 0,2, in Richtung Hameln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES3.0 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont

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