Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Denkendorf, auf der BAB 8, bei km 187,600, München-Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1 wurden 115 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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