Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der A 60, im Bereich von km 15,1, Fahrtrichtung Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 101 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Messgerät ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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