Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kevelaer-Kervenheim auf der L 464, L 362, bei km 0,073, Fahrtrichtung Schloß Wissen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 100 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandt.

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