Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzgitter-Lebenstedt, auf der K 30/01-Mitte, Rtg. Wolfenbüttel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 87 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 7 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350, Laser.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Salzgitter übersandt.

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