Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung der erforderlichen Sicherheitsabstandes in 07751 Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259 festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Der Abstandsverstoß erfolgte in 07751 Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, Fahrtrichtung Dresden. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 76 km/h der erforderliche Abstand von 31,67 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video, Zeugenaussage, Film, …Mehr

Unterschreitung des erforderlichen Abstandes in Barbing, auf der A 3 Süd, Richtung Passau, Ab. 1120, in Höhe km 2,213 um 51,50 m festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

In Barbing, auf der A 3 Süd, Richtung Passau, Ab. 1120, in Höhe km 2,213 Sicherheitsabstand unterschritten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h und einem erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 70,5 m. Beweismittel für den begangenen Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto verletzte …Mehr

Ordnungswidrigkeit durch Abstandsunterschreitung um 41,50 m in Oyten, auf der Bundesautobahn A 1, in Höhe km 90,265, RF Bremen / Münster festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Verden

Der Abstandsverstoß erfolgte in Oyten, auf der Bundesautobahn A 1, in Höhe km 90,265, RF Bremen / Münster. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS – …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des nötigen Sicherheitsabstandes in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, Richtung München begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, Richtung München, Ab 420, bei km 2,706. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h der erforderliche Abstand von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,46 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Videomessgerät …Mehr