Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 10785, Berlin, Tg, Reichpietschufer, Ri. Charlottenburg überschritten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde in 10785, Berlin, Tg, auf dem Reichpietschufer, Ri. Charlottenburg um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht, mit Frontfoto ergab  61 km/h, Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde angeboten Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 …Mehr

Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in 10785, Berlin Mi.Tg., Auf dem Lützowufer, mit 44 km/h festgestellt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10785, Berlin Mi.Tg., Auf dem Lützowufer, Höhe Nr. 11, Richtung Schöneberger Ufer um 14 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

Bußgeldbescheid über 200,00 € nach Missachtung des Rotlichts in 10785 Berlin,Tegel, Reichpietschufer, in Richtung Tiergarten Tunnel erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10785 Berlin,Tegel, Reichpietschufer, in Richtung Tiergarten Tunnel missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw. /Rotlicht, mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 200,00 € Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 …Mehr

Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsverstoß in Berlin, Tegel, auf dem Reichpietschufer, Ri. Charlottenburg eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

In 10785 Berlin, Tegel, auf dem Reichpietschufer, Ri. Charlottenburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Kombiniertem Messgerät Geschw. / Rotlicht, mit Frontfoto 71 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung „Die …Mehr