Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10785, Berlin Mi.Tg., Auf dem Lützowufer, Höhe Nr. 11, Richtung Schöneberger Ufer um 14 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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