Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße im Überblick

An der Messstelle Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West sind bei der Blitzerkanzlei seit 2016 44 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle der Polizei Berlin.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Berlin
Postleitzahl
10557
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle der Polizei Berlin
Dokumentierte Fälle
44 (seit 2016)
Stand der Angaben
September 2026
Berlin

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße

  1. Dezember 2020

    10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Str.

  2. Juni 2019

    10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  3. Juni 2019

    Geblitzt Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  4. Mai 2019

    10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  5. Mai 2019

    Geblitzt in 10557 Bln, Großer Stern / Altonaer Str., Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  6. Mai 2019

    10557 Bin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

    Rotlichtüberwachung

  7. Mai 2019

    Geblitzt Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  8. Mai 2019

    Geblitzt Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  9. April 2019

    Geblitzt Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  10. April 2019

    10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West

  11. April 2019

    Geblitzt Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  12. März 2019

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  13. März 2019

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  14. März 2019

    10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  15. März 2019

    10557 Bln., Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  16. Februar 2019

    Geblitzt in 10557 BIN, Großer Stern, Altonaer Straße, Ri West

    Rotlichtüberwachung

  17. Februar 2019

    10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  18. Februar 2019

    10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  19. Februar 2019

    Geblitzt in 10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Ri West

  20. Februar 2019

    Geblitzt in 10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Richtung West

    Rotlichtüberwachung

  21. Februar 2019

    Geblitzt in 10557 BIN, Großer Stern/Altonaer Straße, Ri West

    Rotlichtüberwachung

  22. Februar 2019

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  23. Oktober 2018

    Geblitzt in 10557 Bln. Großer Stern /Altonaer Str. Ri West

    Rotlichtüberwachung

  24. September 2018

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West mit Foto

  25. September 2018

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West mit Foto

  26. August 2018

    Geblitzt in 10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West

    Rotlichtüberwachung

  27. August 2018

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West mit Foto

  28. März 2018

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  29. Februar 2018

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern/ Altonaer Straße, Richtung West

  30. Februar 2018

    Rotlichtverstoß wurde in Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. in Ri. West begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  31. Januar 2018

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  32. Januar 2018

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  33. Januar 2018

    Rotblitzer aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Fahrtrichtung West

  34. Oktober 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern Altonaer Straße, Richtung West

  35. September 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  36. August 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin, Großer Stern/ Altonaer Straße, Richtung West

  37. August 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern/Altonaer Str., Richtung West

    Rotlichtüberwachung

  38. August 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern/ Altonaer Straße, Richtung West

  39. August 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  40. August 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  41. August 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, großer Stern/Altonaer Str., Richtung West

  42. Juli 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West

  43. Mai 2017

    Rotlichtverstoß in 10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str., Richtung West

    Rotlichtüberwachung

  44. Dezember 2016

    Rotlichtverstoß in 10557 Bln, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West

Bußgeld am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße

Was eine Überschreitung am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße

Rotlichtüberwachung

Am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 16 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße

Ich wurde am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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