Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße im Überblick
An der Messstelle 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West sind bei der Blitzerkanzlei seit 2017 66 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle der Polizei Berlin.
- Überwachung
- Rotlicht
- Ort
- Berlin
- Postleitzahl
- 10557
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- Rotlichtüberwachung
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin
- Dokumentierte Fälle
- 66 (seit 2017)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße
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Mai 2020
Der Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Januar 2020
Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Januar 2020
Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Dezember 2019
Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Mai 2019
Rotlichtverstoß 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West
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April 2019
Geblitzt in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße
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März 2019
Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung West erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Januar 2019
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, durch Missachtung des Rotlichts auf Großer Stern Kreuzung Altonaer Straße Richtung West begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Januar 2019
Bußgeldverfahren wegen Missachtung des Rotlichts in 12557 Berlin, Großer Stern Kreuzung Altonaer Str., Ri West eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Dezember 2018
Missachtung des Rotlichts in 10557 Berlin, Großer Stern /Altonaer Straße wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Dezember 2018
Bei Rotlicht in 10557,Berlin über Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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November 2018
Anhörung im Bußgeldverfahren nach Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Oktober 2018
Bei Rotlicht über die Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße in 10557 Berlin gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Oktober 2018
Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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September 2018
Geblitzt mit Kombimessgerät in 10557 Berlin, großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West
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September 2018
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10557, Berlin, Großer Stern, Altonaer Str, Richtung West erhoben, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h Rotlichtüberwachung
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August 2018
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin bei der Ampelanlage Großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West
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August 2018
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin auf der Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West
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Juli 2018
Bei Rotlicht in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West über die Kreuzung gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Juli 2018
Bußgeldverfahren nach Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern, Ecke Altonaer Straße in Richtung West eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Juli 2018
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaerstraße, Richtung West mit Bußgeldbescheid geahndet worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 17 OWiG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Juni 2018
Bei Rotlicht über Kreuzung in 10557, Berlin Großer Stern, Altona Straße, in Richtung West gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Juni 2018
Bußgeldverfahren nach Missachtung des Rotlichts in 10557 Berlin, auf Großer Stern, Altonaer Straße eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Mai 2018
Rotlichtmissachtung in 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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April 2018
Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern / Altonaer Str., Ri. West führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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März 2018
Rotlichtverstoß aufgenommen mittels Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern, Altonaer Straße in der Richtung West
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März 2018
Rotlichtverstoß aufgenommen mittels kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Apelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West
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März 2018
In 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. Ri. West wurde das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet, Bußgeldstelle Polizeipräsident
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Februar 2018
Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Berlin, Großer Stern / AltonaerStr. Ri. West missachtet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Februar 2018
Rotlichtverstoß aufgenommen mittels kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. Richtung West
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Februar 2018
Rotlichtverstoß aufgenommen mittels kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Ampelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West
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Januar 2018
Missachtung der Lichtzeichenanlage in Berlin, Großer Stern/ Altonaer Straße, Richtung West
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Januar 2018
Rotlichtverstoß in 12557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, in Richtung West festgestellt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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Januar 2018
Rotlichtverstoß aufgenommen mittels Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West
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Januar 2018
Rotblitzer aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West
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Dezember 2017
Rotlichtverstoß aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße, richtung West
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Dezember 2017
Rotlichtverstoß aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West
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Dezember 2017
Anhörung nach Missachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage in Berlin, Großer Stern, / Altonaer Straße erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG
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November 2017
Bußgeldverfahren wurde nach Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern / Altonaer Str. eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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November 2017
Rotlichtverstoß gemessen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Ampelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West
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November 2017
Missachtung des Rotlichts in Berlin, Großer Stern Altonaer Straße, Richtung West
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November 2017
Missachtung der Rotlichtzeichenanlage in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung West
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Oktober 2017
Rotlichtverstoß aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin, Großer Stern /Altonaer Straße in der Richtung West
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Oktober 2017
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin auf der Ampelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West
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Oktober 2017
Missachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage in Berlin auf Großer Stern – Altonaer Straße in Richtung West
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Oktober 2017
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern, Altonaer Straße in der Richtung West
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September 2017
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Staße in der Richtung West
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August 2017
Rotlichtverstoß in Berlin, auf Großer Stern / Altonaer Str., Bußgeldverfahren wurde eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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August 2017
Wegen Rotlichtverstoß in Berlin, auf Großer Stern / Altonaer Str. wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Berlin
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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August 2017
Rotlichtverstoß in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße in der Richtung West
Bußgeld am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße
Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.
Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße
Rotlichtüberwachung
Am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 32 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße
Wie schnell darf man am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Weitere Blitzer in Berlin
- 30 10439, Berlin, Bornholmer Str. / Schönhauser Allee, Ri. Wisbyer Str
- 60 14059 Berlin BAB 100, Nord, AS Kaiserdamm vor Knobelsdorffbrücke, Nord
- Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West
- 13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg, Richtung J.-Kaiser-Platz
- 50 13359, Berlin, Osloer Str. / Koloniestr., FR Bornholmer Str
- Überquerung der Kreuzung Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee, FR Westen bei in 10587, Berlin
- Berlin, Ernst-Reuter-Platz, Otto-Suhr-Allee, FR Westen
- 60 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115