Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße im Überblick

An der Messstelle 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West sind bei der Blitzerkanzlei seit 2017 66 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle der Polizei Berlin.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Berlin
Postleitzahl
10557
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
50 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle der Polizei Berlin
Dokumentierte Fälle
66 (seit 2017)
Stand der Angaben
September 2026
Berlin

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße

  1. Mai 2020

    Der Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  2. Januar 2020

    Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  3. Januar 2020

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str., Ri. West eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  4. Dezember 2019

    Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  5. Mai 2019

    Rotlichtverstoß 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West

  6. April 2019

    Geblitzt in Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße

  7. März 2019

    Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung West erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  8. Januar 2019

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, durch Missachtung des Rotlichts auf Großer Stern Kreuzung Altonaer Straße Richtung West begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  9. Januar 2019

    Bußgeldverfahren wegen Missachtung des Rotlichts in 12557 Berlin, Großer Stern Kreuzung Altonaer Str., Ri West eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  10. Dezember 2018

    Missachtung des Rotlichts in 10557 Berlin, Großer Stern /Altonaer Straße wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  11. Dezember 2018

    Bei Rotlicht in 10557,Berlin über Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  12. November 2018

    Anhörung im Bußgeldverfahren nach Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  13. Oktober 2018

    Bei Rotlicht über die Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße in 10557 Berlin gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  14. Oktober 2018

    Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße, Richtung West erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  15. September 2018

    Geblitzt mit Kombimessgerät in 10557 Berlin, großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West

  16. September 2018

    Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10557, Berlin, Großer Stern, Altonaer Str, Richtung West erhoben, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 50 km/h Rotlichtüberwachung

  17. August 2018

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin bei der Ampelanlage Großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West

  18. August 2018

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin auf der Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West

  19. Juli 2018

    Bei Rotlicht in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West über die Kreuzung gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  20. Juli 2018

    Bußgeldverfahren nach Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern, Ecke Altonaer Straße in Richtung West eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  21. Juli 2018

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaerstraße, Richtung West mit Bußgeldbescheid geahndet worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 17 OWiG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  22. Juni 2018

    Bei Rotlicht über Kreuzung in 10557, Berlin Großer Stern, Altona Straße, in Richtung West gefahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  23. Juni 2018

    Bußgeldverfahren nach Missachtung des Rotlichts in 10557 Berlin, auf Großer Stern, Altonaer Straße eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  24. Mai 2018

    Rotlichtmissachtung in 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  25. April 2018

    Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern / Altonaer Str., Ri. West führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  26. März 2018

    Rotlichtverstoß aufgenommen mittels Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern, Altonaer Straße in der Richtung West

  27. März 2018

    Rotlichtverstoß aufgenommen mittels kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Apelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West

  28. März 2018

    In 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. Ri. West wurde das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet, Bußgeldstelle Polizeipräsident

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  29. Februar 2018

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Berlin, Großer Stern / AltonaerStr. Ri. West missachtet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  30. Februar 2018

    Rotlichtverstoß aufgenommen mittels kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. Richtung West

  31. Februar 2018

    Rotlichtverstoß aufgenommen mittels kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Ampelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West

  32. Januar 2018

    Missachtung der Lichtzeichenanlage in Berlin, Großer Stern/ Altonaer Straße, Richtung West

  33. Januar 2018

    Rotlichtverstoß in 12557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, in Richtung West festgestellt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: StVG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  34. Januar 2018

    Rotlichtverstoß aufgenommen mittels Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West

  35. Januar 2018

    Rotblitzer aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West

  36. Dezember 2017

    Rotlichtverstoß aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße, richtung West

  37. Dezember 2017

    Rotlichtverstoß aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. in der Richtung West

  38. Dezember 2017

    Anhörung nach Missachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage in Berlin, Großer Stern, / Altonaer Straße erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  39. November 2017

    Bußgeldverfahren wurde nach Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern / Altonaer Str. eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

    Rotlichtüberwachung

  40. November 2017

    Rotlichtverstoß gemessen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Ampelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West

  41. November 2017

    Missachtung des Rotlichts in Berlin, Großer Stern Altonaer Straße, Richtung West

  42. November 2017

    Missachtung der Rotlichtzeichenanlage in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung West

    Rotlichtüberwachung

  43. Oktober 2017

    Rotlichtverstoß aufgenommen mit Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin, Großer Stern /Altonaer Straße in der Richtung West

  44. Oktober 2017

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin auf der Ampelkreuzung Großer Stern/Altonaer Straße in der Richtung West

  45. Oktober 2017

    Missachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage in Berlin auf Großer Stern – Altonaer Straße in Richtung West

  46. Oktober 2017

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern, Altonaer Straße in der Richtung West

  47. September 2017

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern/Altonaer Staße in der Richtung West

  48. August 2017

    Rotlichtverstoß in Berlin, auf Großer Stern / Altonaer Str., Bußgeldverfahren wurde eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  49. August 2017

    Wegen Rotlichtverstoß in Berlin, auf Großer Stern / Altonaer Str. wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Berlin

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

  50. August 2017

    Rotlichtverstoß in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße in der Richtung West

Bußgeld am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 32 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße

Wie schnell darf man am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße fahren?

Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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