Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Dohnaer Straße, landeinwärts, Höhe Niederlassung Mercedes Benz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 digital mit Frontfoto 57 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr