Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Dohnaer Straße, landeinwärts, Höhe Niederlassung Mercedes Benz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 digital mit Frontfoto 57 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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