Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan 90 km/h. Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr