Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg erlies Bußgeldbescheid mit 3 Monaten Fahrverbot

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