Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder Autotelefons am 24.08.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Ottenbüttel, L 127, Abschnitt 103, km 0,8. Verstoß gegen: § 23 Abs 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 Bkat Ferner wurde dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges und Geschwindigkeitsüberschreitung in Hamm, Bußgeldstelle Hamm
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons am 04.10.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Hamm, Richard Wagner Str., FR Osten, im Bereich Hausnr. 56. Dabei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 60 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.6 Bkat, § 4 Abs. …Mehr