Auf der BAB 2, bei km 155,744, Fahrtrichtung Dortmund  wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden 96 km/h mit TraffiStar S 330 bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Tatfoto. Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr