Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts, wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 § 25 StVG, 132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Mai …Mehr