Auf der BAB 20, bei km 99,84, Fahrtrichtung Wismar wurde der nötige Sicherheitsabstand um 46,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h wurde der erforderliche Abstand von 81,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 20, bei km 99,84, Fahrtrichtung Wismar nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr