Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Arnstein, Stadt Arnstein, Welbsleben, auf der Haupstr. L 229, a. H. Nr. 16 a, Ri. Zentrum. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 41 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr