Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Arnstein, Stadt Arnstein, Welbsleben, auf der Haupstr. L 229, a. H. Nr. 16 a, Ri. Zentrum. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 41 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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