Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 168, Abschnitt 1110, km 0,3, in FR L 49 um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr
Zulässige Geschwindigkeit auf der B 168, Abschnitt 1110, km 0,3, in FR L 49 um 32 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der B 168, Abschnitt 1110, km 0,3, in FR L 49. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 102 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr