Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 12.11.2015 auf der B 5, Abschnitt 532, km 0,6, in FR BAB 10/AS Spandau wurde die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit mit 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 27 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: ES3.0 Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr