Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 12.11.2015 auf der B 5, Abschnitt 532, km 0,6, in FR BAB 10/AS Spandau wurde die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit mit 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 27 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee  übersandt.

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