Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts, wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 § 25 StVG, 132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Mai …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadteinwärts bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Frankfurt am Main eröffnet, Bußgeldstelle Frankfurt am Main
Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadteinwärts wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend …Mehr
Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts begangen, Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts missachtet. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto, Zeugen dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts festgestellt, Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts gehalten wurde. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung mit Foto, Zeugen Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Zeugenfragebogen …Mehr