Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Kurt-Schumacher Straße, Fahrtrichtung Süden, Am Schalker Bahnhof die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 37 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 87 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § …Mehr