Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Kurt-Schumacher Straße, Fahrtrichtung Süden, Am Schalker Bahnhof die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 37 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 87 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörungsbogen

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