Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, auf der Kurt-Schumacher-Str., Höhe Nr. 106, FR Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 72 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h . Beweismittel: Radarmessung mit Mu6F, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen
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