Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Stauffenbergallee, i. H. Arno-Holz-Allee, aus Ri. Königsbrücker Straße, in Ri. Radeberger Straße mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova digital und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr