Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Roden, A 8, i. H. AS Roden, Rtg. Neunkirchen Roden mit 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr