Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Roden, A 8, i. H. AS Roden, Rtg. Neunkirchen Roden mit 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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