Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 31535, Neustadt / Aschenkrug, B 6, Abschnitt 400, Station 0,650, Richtung Neustadt mit 59 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 159 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic – Polyscan, Foto Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm …Mehr