Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Goch, B 9, Abzw. Aspern, km 0,080, FR A 57 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr