Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 01.04.2016 in Wackersberg, auf der B 472, Abschnitt 840, km 0,120, Ri. Schongau um 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing Die …Mehr