Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 01.04.2016 in Wackersberg, auf der B 472, Abschnitt 840, km 0,120, Ri. Schongau um 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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