Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Löhne, Krs. Herford, B 611, Abschnitt 5, km 0,6, FR BAB 30 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr