Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Löhne, Krs. Herford, B 611, Abschnitt 5, km 0,6, FR BAB 30 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Herford übersandt.

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