Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Löhne-Mennighüffen, L 773, Lübecker Str. 209, FR Löhne innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Taffiphot SC IV.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Formular Anhörung

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