Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h statt des nötigen Abstandes von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 23,50 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem …Mehr

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h der erforderliche Abstand von 54,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-KA wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-KA Freiburg, BAB 5, km 754.8, BA-KA, erforderliche Abstand, vorausfahrenden Fahrzeug, Video-Band-Aufzeichnung nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde …Mehr

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der nötige Abstand von 48,70 m in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 23,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß VKS 4.5 – Messung, Foto Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

In Freiburg, BAB 5, km 754,8, BA-Ka wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

ei einer Geschwindigkeit von 96 km/h wurde der erforderliche Abstand von 40,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka wurde der nötige Sicherheitsabstand um 35,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr

In Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-KA zu dicht aufgefahren, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 38,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-KA wurde bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 4.5 Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr