Außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

In Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto ergab 118 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Bei zulässigen 100 km/h mit 119 km/h in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München gemessen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 119 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 20,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe verwarnt worden, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe mit 6 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr

In Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe zu schnell gefahren, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Mit21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed FM1 und Foto ergab 81 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr

In Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed FM1 wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

Außerorts Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München um 44 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München mit 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Lasergerät, PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

In Grubingen, BAB 8, km 156,0, Richtung Karlsruhe wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grubingen, BAB 8, km 156,0, Richtung Karlsruhe nicht eingehalten. Der Abstand betrug 11,70 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 185,00 €, 1 Monat Fahrverbot Verletzte Vorschriften: § …Mehr