Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Lausick, Bahnhofstraße, Richtung Badstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 72 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr