Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Lausick, Bahnhofstraße, Richtung Badstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 72 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Formular Anhörung

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